Da brannte die Honnefer Synagoge - an einem Donnerstagnachmittag - am 10. November 1938

Dazu zitieren wir hier aus Adolf Nekum: Honnefs Kinder Israels, Honnef 1988, S. 89 ff.:
Die „Reichskristallnacht" in Honnef
Der äußere Anlaß zum Pogrom im November 1938 ist bekannt.
Ihm fiel am 10. November auch Honnefs Synagoge durch Brand zum Opfer. Befohlene Geschäftsplünderungen und Zerstörungen fanden hier nicht statt. Im Zuge dieser Aktion erfolgten noch drei Festnahmen. Die Namen der Betroffenen sind in den Akten nicht genannt.

Als die Brandsirenen kurz nach 15 Uhr heulten, eilten Polizei und Feuerwehr zur Einsatzstelle. Einsatz und Taktik in der Brandbekämpfung lassen, wie Augenzeugen zu berichten wußten, den Verdacht aufkommen, daß hier in einem Ernstfall nicht mit der notwendigen Sorgfalt der Brand bekämpft wurde, um auch vom Objekt selbst soviel wie nur möglich zu retten.

Drei Berichte fand der Autor über den Synagogenbrand in Honnef, und zwar ein amtlicher, eine Zeitungsmeldung und der Vermerk eines Dorfschullehrers in seiner Schulchronik. Eins haben sie alle gemeinsam, sie bringen „Freude und Genugtuung" zum Ausdruck.

Die Meldung des Bürgermeisters der Stadt Honnef vom 14.11.1938 an den Landrat lautet:
„Betrifft: Telephonische Mitteilung vom 10. und 11. d. M.
Am Donnerstag dem 10. d.M. gegen 15.15 Uhr wurde die hiesige Synagoge auf der Linzer Straße durch mehrere Personen, die mit 2 Personenkraftwagen vorfuhren, in Brand gesteckt. Diese brannte bis auf die Grundmauern nieder, weil sich die Täter eines großen Quantums Benzins bedienten, das die Täter, wie später festgestellt wurde, in einer hiesigen Tankstelle gekauft hatten.

Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Die Feuerwehr wurde zum Schutze der in der Nachbarschaft liegenden Häuser alarmiert. Eine Rettung der Synagoge war nicht mehr möglich. Der gesamte Verkehr wurde während des Brandes durch die Polizei umgeleitet, da Gefahr bestand, daß der brennende Turm auf die Straße stürzen würde. Die gelockerten Mauerteile wurden, um die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen, durch die Feuerwehr eingedrückt.

Die Bevölkerung hat sich ruhig verhalten, wohl konnte man feststellen, daß diese das Abbrennen der Synagoge mit Freuden begrüßte als Antwort auf die ruchlose Tat, die sich in Paris zugetragen hatte. Zu weiteren Ausschreitungen war es nicht gekommen. Sonstige Beschädigungen an dem Eigentum der noch hier wohnenden Juden sind nicht vorgekommen.

Dieser Fall von Brandstiftung wird in Honnefs Presse wie folgt kommentiert: „Antijüdische Kundgebung: Der Tod des deutschen Gesandtschaftsrats v. RATH in Paris infolge der schweren Verletzungen, die ihm der feige jüdische Mordbube Grünspan beigebracht hatte, löste auch hier in Honnef, wie an vielen Orten des Siegkreises und in Bonn, eine Vergeltungsaktion aus. Die Empörung richtete sich gegen die Synagoge an der Linzer Straße, die völlig in Flammen aufging und die damit diesen Schandfleck an der Linzer Straße beseitigte."
(HVZ Nr. 264 vom 11.11.38)

Der damalige Pg. und Schulleiter der Selhofer Volksschule vermerkt in der Schulchronik am 10.11.1938: „Die Synagoge brannte. Das deutsche Volk demonstriert in spontanen Kundgebungen gegen das Weltjudentum. Die Honnefer Synagoge brennt bis auf die Grundmauern nieder."
Für einige Honnefer Juden war dieses Feuer ein brennendes Signal zur Abreise in ein anderes Land, freilich eine teure Reise, die nicht jeder zahlen wollte und konnte. Denn nun mußte eine Auswanderungsabgabe gezahlt werden, zynisch als „Reichsfluchtsteuer" deklariert. Alle deutschen Juden hatten per Gesetz vom 18.8.1838 zusätzliche Vornamen annehmen müssen, männliche Personen den Namen ISRAEL und weibliche den Namen SABA. Personal-ausweise und Pässe wurden entsprechend erneuert und deutlich und auffällig mit dem Buchstaben J (Jude) gekennzeichnet.

Auf Weisung der Gestapo Köln vom 17.11.1938 mußten die Landräte bestimmte Aktionen in Verbindung mit dem Pogrom verfolgen und darüber berichten. Zu verfolgen waren Tötungen und schwere Körperverletzungen. Hingegen wurden nicht verfolgt: Sachbeschädigungen an Synagogen, Friedhöfen, Friedhofshallen, die durch Brand, Sprengungen usw. geschehen waren, ferner Beschädigungen von jüdischen Geschäften und Wohnungen soweit sie nicht aus eigensüchtlichen Motiven geschehen sind. Der Siegburger Landrat erstattete dazu am 2.12.1938 „Fehl-anzeige". Ihm waren von den Bürger-meistereien keine diesbezüglichen Berichte zugegangen.

Statt den Juden für die Folgen der „Reichskristallnacht" eine Entschädigung zu leisten, wurden sie aufgefordert, alle Schäden sofort zu beseitigen und für die Tat Grünspans eine Sühne von 1 Milliarde Reichsmark an das Deutsche Reich zu zahlen. (VO v. 12.11.38 RGBI 1. S. 1579)


Foto und Zitat mit freundlicher Zustimmung vom Heimat- und Geschichtsverein Herrschaft Löwenburg e.V. (als Herausgeber) in unserem Virtuellen Brückenhofmuseum veröffentlicht.

LINK 2: ZEITUNGSARTIKEL zum BRAND und STANDORT DER EHEM. SYNAGOGE bei google Maps

PS:
Die Synagoge in Oberdollendorf wurde am 10. 11.1938 beschädigt und teilweise ausgeraubt, aber nicht abgebrannt und erst im Frühjahr 1939 abgetragen.

Bei der Synagoge in Hennef-Geistingen weigerten sich die Feuerwehrleute der Aufforderung, Feuer anzulegen. Das Gebäude wurde dann danach doch noch abgefackelt.

Bild von 1938
Quelle: Adolf Nekum: Honnefs Kinder Israels
Zur Verfügung gestellt von Heimat- und Geschichtsverein Herrschaft Löwenburg
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