Karnevalsverbot 1923

Wegen Corona wurden in den Jahren 2020 und 2021 alle Karnevalsveranstaltungen abgesagt. 1923 waren die Ursache eines Karnevalsverbot im Rheinland wohl die Besatzung der Franzosen u.a., die galoppierende Inflation und die so missliche Lage der Bevölkerung nach dem Ersten Weltkrieg.

Schon im November 1922 gab es dazu eine Polizeiverordnung, d
ie als amtliche Mitteilung des Königswinterer Bürgermeisters Clever am 20. Januar 1923 im "Echo des Siebengebirges" veröffentlicht wurde:

Verboten wurden u.a. alle Veranstaltungen, das Tragen karnevalistischer Kleidung und Abzeichen, das Singen und Spielen karnevalistischer Lieder etc., sogar das Werfen von Luftschlangen und Konfetti.
Zuwiderhandlungen wurden mit Geld- und Haftstrafen geahndet.

Aber nicht alle hielten sich im Rheinland an das Verbot:
In Köln widersetzten sich manche Karnevalsgesellschaften diesem Verbot.
So findet man bei den Roten Funken die Feststellung: "Die Roten Funken wären nicht die Roten Funken, hätten sie 1923 nicht das noch geltende Karnevalsverbot ignoriert und zu ihrem 100 jährigen Bestehen nach Kräften auf die Pauke gehauen."

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Bild von 1923
Quelle: Sammlung Martin Maus, Bad Honnef
Zur Verfügung gestellt von Martin Maus, Bad Honnef

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Datensatz 17181 wurde zuletzt bearbeitet von lv am 30.05.2023 um 08:16 Uhr
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